1. Zweck und Aufgaben der Modellfluggruppe
1.1 Die Modellfluggruppe Schmitten, kurz MFG Schmitten genannt, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweiz. Zivilgesetzbuches. Sie schliesst die Modellflieger und Freunde des Modellfluges im lokalen Bereich zusammen.
1.2 Sie befasst sich mit dem Konstruieren, Bauen und Fliegen von Modellflugzeugen und anderen unbemannten Fluggeräten.
1.3 Sie fördert die technischen und fliegerischen Fähigkeiten ihrer Mitglieder, die Kameradschaft und Zusammenarbeit sowie den technischen und sportlichen Einsatz für Wettbewerbe und Meisterschaften.
1.4 Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder im Sinne der obigen Zielsetzungen.
1.5 Die MFG Schmitten und ihre Mitglieder sind dem Regionalen Modellflugverband Bern-Oberland-Wallis (BOW), gemäss Artikel 2.8, angeschlossen.
2. Mitgliedschaft
2.1. Mitglied der MFG Schmitten kann jede Person werden, die bereit ist, sich mit den oben genannten Zielen zu identifizieren, unabhängig von Geschlecht und Herkunft. Die Mitgliederzahl ist jedoch auf 52 beschränkt. Personen die dem Verein beitreten möchten, werden auf eine Warteliste gesetzt. Neueintritte werden bei freiwerdenden Plätzen in Reihenfolge der Anmeldung (gemäss Warteliste) berücksichtigt wobei aus Schmitten
stammende Kandidaten den Vorrang haben.
2.2 Arten der Mitgliedschaft
2.2.1 Aktivmitglieder: Mitglieder über 20 Jahre = Senioren
Mitglieder von 12 bis 20 Jahre = Junioren
2.2.2 Passivmitglieder: Passivmitglied kann werden, wer sich für den Modellflug interessiert, diesen unterstützt und fördert. Passivmitglieder haben kein Stimmrecht.
2.2.3 Ehrenmitglieder: Wer sich um die Belange der MFG Schmitten besonders verdient gemacht hat kann von der Generalversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden.
2.3 Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch die Generalversammlung. Neumitglieder (nur Senioren) bezahlen für die geleisteten Arbeiten der Modellfluggruppe Schmitten eine einmalige Eintrittsgebühr von Fr.100.00 plus den ordentlichen Jahresbeitrag.
2.4 Der Austritt eines Mitgliedes aus der MFG Schmitten kann nur auf Ende des Kalenderjahres durch schriftliche Austrittserklärung an den Präsidenten erfolgen.
2.5 Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, werden nach zwei erfolglosen Zahlungsmahnungen aus der Mitgliederliste gestrichen. Die Streichung entbindet nicht von der Regelung der bestehenden finanziellen Verpflichtungen.
2.6 Mitglieder, die die Interessen der MFG Schmitten schädigen, können vom Vorstand provisorisch aus der MFG Schmitten ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann der Betroffene, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Entscheides, Einspruch erheben. Die Generalversammlung entscheidet dann definitiv.
2.7 Alle Mitglieder bezahlen einen Mitgliederbeitrag, dessen Höhe von der Generalversammlung festgelegt wird.
2.8 Mitglieder, welche ab dem 1. Januar 2010 in die MFG Schmitten aufgenommen werden, sind ebenfalls Mitglieder des Regionalen Modellflugverbanda Bern-Oberland-Wallis (BOW).
3. Organisation
3.1 Die Organe der MFG Schmitten sind:
- die Generalversammlung
- der Vorstand
- der Präsident
- die Kassenrevisoren
3.2 Einmal jährlich findet eine ordentliche Generalversammlung statt. Die Einladung zur Generalversammlung hat schriftlich spätestens 30 Tage vor dem Versammlungstermin unter Angabe der Traktanden zu erfolgen. Eine ausserordentliche Generalversammlung kann auf Verlangen des Vorstandes oder eines Fünftels der stimmberechtigten Mitglieder einberufen werden.
3.3 Alle Beschlüsse werden mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident. (Ausnahme: Auflösung der Modellfluggruppe siehe Artikel 6).
3.4 Der Generalversammlung sind die folgenden Geschäfte vorbehalten:
- Wahl des Präsidenten, des Vorstandes und der Kassenrevisoren.
- Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung.
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge.
- Aufnahme von Neumitgliedern und Ausschluss von Mitgliedern.
- Ernennung von Ehrenmitgliedern.
- Annahme und Aenderung von Statuten und Reglementen.
- Auflösung der Modellfluggruppe.
3.5 Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Er besteht aus dem Präsident, dem Kassier, dem Sekretär und wenn nötig weiteren Vorstandsmitgliedern.
3.6 Dem Vorstand obliegen:
- die Führung der Modellfluggruppe und ihrer Geschäfte im Sinne des Vereinszweckes.
- die Einberufung der Generalversammlung.
- der provisorische Ausschluss von Mitgliedern.
3.7 Die Rechnungsrevisoren werden auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung und erstatten der Generalversammlung Bericht und Antrag.
4. Flugbetrieb
4.1 Die Reglemente regeln den Betrieb auf dem Modellfluggelände und in der Halle. Die Reglemente sind nicht Bestandteil der Statuten, sie werden vom Vorstand jeweils den Erfordernissen angepasst.
5. Gruppenvermögen
5.1 Die Haftung jedes einzelnen Mitgliedes für die Verbindlichkeiten der MFG Schmitten ist auf die Höhe des Jahresbeitrages beschränkt.
6. Auflösung der MFG Schmitten
6.1 Zur Auflösung der MFG Schmitten sind die Stimmen von mehr als der Hälfte der Stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Nach Auflösung der MFG Schmitten wird das Vereinsvermögen 10 Jahre lang zum Zwecke einer Neugründung verwaltet. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Vermögen an die Schweizerische Rettungsflugwacht.